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   VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15   

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VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15 (https://dejure.org/2015,45687)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 24.11.2015 - 6 L 429/15 (https://dejure.org/2015,45687)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 24. November 2015 - 6 L 429/15 (https://dejure.org/2015,45687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 34 Abs. 1, AufenthG § ... 34 Abs. 1 1. Alt., AufenthG § 34, AufenthG § 27 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 4, AufenthG § 3, AufenthG § 25a, AufenthG § 25a Abs. 1 S. 2, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 3 S. 2, AufenthG § 36 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
    Familienangehörige, Sonstige Familienangehörige, Integration, Aufenthaltserlaubnis, familiäre Lebensgemeinschaft, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Unterhalt, Sozialleistungen, Passbeschaffung, Mitwirkungspflicht, Zumutbarkeit, Ermessen, Sicherung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Saarland, 26.03.2015 - 2 B 19/15

    Aufenthaltserlaubnis; Trennung von Tochter als außergewöhnliche Härte

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15
    Dabei wird allerdings auch in den Blick zu nehmen sein, dass ein eigenständiger Wohnsitz des Familienvaters nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes einer schutzwürdigen familiären Lebensgemeinschaft jedenfalls nicht von vornherein entgegensteht; auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es nicht darauf an, ob die Beistandsgemeinschaft als Hausgemeinschaft gelebt wird (vgl. BVerfG-K, Beschluss vom 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10 -, juris-Rz. 15; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.03.2015 - 2 B 19/15 - ebenso Beschluss der Kammer vom 25.06.2015 - 6 L 225/15 - vgl. dazu auch Marx, in: GK-AufenthG, § 34 AufenthG Rz. 6 ff., a.a.O., m.w.N.).

    Dabei ist davon auszugehen, dass die Vorschrift auch auf ein (weiteres) personensorgeberechtigtes Elternteil anzuwenden ist, das nicht bereits von § 36 Abs. 1 AufenthG erfasst wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.07.2013 - 1 C 15/12 -, juris-Rz. 11, 14; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.03.2015 - 2 B 19/15 -, juris-Rz. 7; VG des Saarlandes, Beschluss vom 11.04.2013 - 10 L 357/13 -, juris-Rz. 7; Marx, GK-AufenthG, § 36 AufenthG Rz. 51, Stand: Februar 2013, unter Hinweis auf Nr. 36.2.1.3 AufenthG-VwV; a.A. wohl Hailbronner, AuslR, § 36 AufenthG Rz. 10, wonach unter "sonstigen Familienangehörigen" nicht die Eltern eines minderjährigen Kindes zu verstehen sind, auf die in § 36 Abs. 1 AufenthG Bezug genommen wird).

    Handelt es sich bei diesem Mitglied der Familiengemeinschaft um ein Kind, so ist maßgeblich auf dessen Sicht abzustellen (st. Rspr., vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.03.2015 - 2 B 19/15 -, m.w.N.; vgl. auch BVerfG-K, Beschluss vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/14 -, juris-Rz. 19; BVerwG, Urteil vom 30.07.2013 - 1 C 15/12 -, juris-Rz. 15 ff.).

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15
    Dabei wird allerdings auch in den Blick zu nehmen sein, dass ein eigenständiger Wohnsitz des Familienvaters nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes einer schutzwürdigen familiären Lebensgemeinschaft jedenfalls nicht von vornherein entgegensteht; auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es nicht darauf an, ob die Beistandsgemeinschaft als Hausgemeinschaft gelebt wird (vgl. BVerfG-K, Beschluss vom 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10 -, juris-Rz. 15; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.03.2015 - 2 B 19/15 - ebenso Beschluss der Kammer vom 25.06.2015 - 6 L 225/15 - vgl. dazu auch Marx, in: GK-AufenthG, § 34 AufenthG Rz. 6 ff., a.a.O., m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet indes die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen; Eingriffe in seine diesbezügliche Freiheit sind nur dann und insoweit zulässig, als sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zum Schutz öffentlicher Interesse unerlässlich sind (vgl. BVerfG-K, Beschluss vom 17.05.2011 -2 BvR 2625/10-, juris-Rz. 13, m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15
    Das Ausmaß der Verwurzelung bzw. die für den Ausländer mit einer Entwurzelung verbundenen Folgen sind unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG sowie der Regelung des Art. 8 EMRK zu gewichten und mit den Gründen, die für eine Aufenthaltsbeendigung sprechen, unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes abzuwägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.2009 - 1 C 40/07 -, BVerwGE 133, 72; BVerwG, Urteil vom 30.07.2013 - 1 C 15/12 -, juris-Rz. 13; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.08.2015 - 2 A 76/15 -).

    Ebenso kann offen bleiben, ob sich aus Art. 8 Abs. 1 EMRK für die Antragstellerin zu 1. - in Anknüpfung an ihren langjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, so dass jedenfalls der Schutzbereich der Norm betroffen ist - ein ihrer Abschiebung entgegenstehendes Recht auf Achtung ihres Privatlebens ergibt bzw. ein Eingriff in dieses Recht im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK gerechtfertigt ist oder die Antragstellerin zu 1. die Anforderungen an eine sog. faktische Inländerin erfüllt (vgl. dazu EGMR, Urteil vom 23.06.2008 - 1638/03 -, Maslov II, juris; BVerwG, Urteil vom 27.01.2009 - 1 C 40/07 -, juris).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15
    Dies muss in die ausländerrechtliche Würdigung angemessen einfließen (vgl. BVerfG-K, Beschluss vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04-, juris-Rz. 20 ff.; vgl. auch BVerfG-K, Beschluss vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, juris-Rz. 25, m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.02.2010 - 2 B 511/09 -, juris-Rz. 21 ff., 32 f.).
  • OVG Saarland, 26.02.2010 - 2 B 511/09

    Risikoschwangerschaft als Abschiebungshindernis bei familiärem Zusammenleben mit

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15
    Dies muss in die ausländerrechtliche Würdigung angemessen einfließen (vgl. BVerfG-K, Beschluss vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04-, juris-Rz. 20 ff.; vgl. auch BVerfG-K, Beschluss vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, juris-Rz. 25, m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.02.2010 - 2 B 511/09 -, juris-Rz. 21 ff., 32 f.).
  • VG Saarlouis, 25.06.2015 - 6 L 225/15

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei in Frankreich als

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15
    Dabei wird allerdings auch in den Blick zu nehmen sein, dass ein eigenständiger Wohnsitz des Familienvaters nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes einer schutzwürdigen familiären Lebensgemeinschaft jedenfalls nicht von vornherein entgegensteht; auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es nicht darauf an, ob die Beistandsgemeinschaft als Hausgemeinschaft gelebt wird (vgl. BVerfG-K, Beschluss vom 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10 -, juris-Rz. 15; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.03.2015 - 2 B 19/15 - ebenso Beschluss der Kammer vom 25.06.2015 - 6 L 225/15 - vgl. dazu auch Marx, in: GK-AufenthG, § 34 AufenthG Rz. 6 ff., a.a.O., m.w.N.).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15
    Dies muss in die ausländerrechtliche Würdigung angemessen einfließen (vgl. BVerfG-K, Beschluss vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04-, juris-Rz. 20 ff.; vgl. auch BVerfG-K, Beschluss vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, juris-Rz. 25, m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.02.2010 - 2 B 511/09 -, juris-Rz. 21 ff., 32 f.).
  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15
    Ebenso kann offen bleiben, ob sich aus Art. 8 Abs. 1 EMRK für die Antragstellerin zu 1. - in Anknüpfung an ihren langjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, so dass jedenfalls der Schutzbereich der Norm betroffen ist - ein ihrer Abschiebung entgegenstehendes Recht auf Achtung ihres Privatlebens ergibt bzw. ein Eingriff in dieses Recht im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK gerechtfertigt ist oder die Antragstellerin zu 1. die Anforderungen an eine sog. faktische Inländerin erfüllt (vgl. dazu EGMR, Urteil vom 23.06.2008 - 1638/03 -, Maslov II, juris; BVerwG, Urteil vom 27.01.2009 - 1 C 40/07 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2012 - 11 S 1639/12

    Fiktionswirkung der Antragstellung im Ausländerrecht; Zeiten rechtmäßigen

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15
    Soweit über den gesetzlichen Wortlaut hinaus gefordert wird, dass es sich bei der erteilten Aufenthaltserlaubnis um eine zum Zweck des Familiennachzugs erteilte Aufenthaltserlaubnis handelt (h.M., vgl. unter Bezugnahme auf die entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG Dienelt, in: Renner/Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 34 AufenthG Rz. 4, m.w.N.; siehe aber auch die abweichende gesetzliche Formulierung in § 35 Abs. 1 Satz 1 AufenthG sowie die Gesetzesbegründung zu § 34 Abs. 1 AufenthG, BT-Drucks. 15/240 , abgedruckt in: GK-AufenthG, § 34 AufenthG, Stand März 2014), so dürfte dem hier mit Blick auf die der Antragstellerin zu 3. für den Zeitraum vom 28.11.2006 bis zum 27.11.2009 sowie die dem Antragsteller zu 4. für den Zeitraum vom 21.11.2005 bis zum 26.11.2006 und vom 28.11.2006 bis zum 27.11.2009 ausdrücklich auf der Grundlage von § 33 AufenthG erteilte Aufenthaltserlaubnis Genüge getan sein; insbesondere erscheint es ausreichend, dass der familienbedingte Aufenthaltszweck - wie hier durch die zwischenzeitliche Erteilung nach dem 6. Abschnitt des Gesetzes - einmal tituliert worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2012 - 11 S 1639/12 -, juris-Rz. 6, m.w.N.; vgl. auch wiederum Dienelt, a.a.O., § 34 AufenthG Rz. 5).
  • VG Saarlouis, 11.04.2013 - 10 L 357/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Familiennachzuges

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15
    Dabei ist davon auszugehen, dass die Vorschrift auch auf ein (weiteres) personensorgeberechtigtes Elternteil anzuwenden ist, das nicht bereits von § 36 Abs. 1 AufenthG erfasst wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.07.2013 - 1 C 15/12 -, juris-Rz. 11, 14; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.03.2015 - 2 B 19/15 -, juris-Rz. 7; VG des Saarlandes, Beschluss vom 11.04.2013 - 10 L 357/13 -, juris-Rz. 7; Marx, GK-AufenthG, § 36 AufenthG Rz. 51, Stand: Februar 2013, unter Hinweis auf Nr. 36.2.1.3 AufenthG-VwV; a.A. wohl Hailbronner, AuslR, § 36 AufenthG Rz. 10, wonach unter "sonstigen Familienangehörigen" nicht die Eltern eines minderjährigen Kindes zu verstehen sind, auf die in § 36 Abs. 1 AufenthG Bezug genommen wird).
  • OVG Saarland, 26.08.2015 - 2 A 76/15

    Aufenthaltsbeendigung als außergewöhnliche Härte bei besonderem schulischen

  • VG Saarlouis, 01.02.2016 - 6 L 1103/15

    Duldung - Änderung der Wohnsitzauflage

    Kraft, Der maßgebliche Entscheidungszeitpunkt im Aufenthaltsrecht, Rn. 15 ff., http://www.ingokraft.de/Docs/ AufenthG_Zeitpunkt.pdf; VG Freiburg, Urteil vom 30.06.2011 - 4 K 1073/10 -, juris; s.a. Beschluss der Kammer vom 24.11.2015 - 6 L 429/15 -, m. w. Nachw.
  • VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 L 2026/15

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Entscheidung ist hinsichtlich des Anordnungsanspruchs (ebenso wie hinsichtlich des Anordnungsgrundes) die sich im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts darbietende Sach- und Rechtslage (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 123 Rz. 27, m.w.N.; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 24.11.2015, 6 L 429/15, m.w.N.).

    Ein Vorliegen der Voraussetzungen des § 27 Abs. 3 Satz 1 AufenthG wird vom Antragsgegner nicht geltend gemacht und kann seitens des Gerichts nach Aktenlage nicht festgestellt werden, zumal es sich insoweit um eine Ermessensvorschrift handelt (vgl. dazu auch Beschluss der Kammer vom 24.11.2015, 6 L 429/15).

  • VG Münster, 25.08.2023 - 3 K 1371/20

    Niederlassungserlaubnis Absehen deutsche Sprachkenntnisse Lebensunterhalt

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 13.6.2023 - 19 ZB 23.455 -, juris, Rdn. 11; VG Saarlouis, Beschluss vom 24.11.2015 - 6 L 429/15 - juris, Rdn. 20.
  • VG Saarlouis, 12.08.2015 - 3 L 816/15

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags;

    Nach alldem vermag die Kammer den von der Antragsgegnerin in Feld geführten anderslautenden Entscheidungen(u.a. VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26.06.2015 -3 L 159/15.A-; VG Dresden, Beschluss vom 14.07.2015 -6 L 429/15.A-; VG Magdeburg, Beschluss vom 21.07.2015 -5 B 356/15 MD-; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.07.2015 -3 L 2496/15.F.A.-) nicht zu folgen, zumal darin auf die oben geschilderten Entwicklungen nicht eingegangen wird.
  • VG Saarlouis, 07.08.2015 - 3 L 672/15

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags;

    Nach alldem vermag die Kammer den von der Antragsgegnerin in Feld geführten anderslautenden Entscheidungen(u.a. VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26.06.2015 -3 L 159/15.A-; VG Dresden, Beschluss vom 14.07.2015 -6 L 429/15.A-; VG Magdeburg, Beschluss vom 21.07.2015 -5 B 356/15 MD-; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.07.2015 -3 L 2496/15.F.A.-) nicht zu folgen, zumal darin auf die oben geschilderten Entwicklungen nicht eingegangen wird.
  • VG Saarlouis, 12.08.2015 - 3 L 776/15

    Asylverfahren; systemische Mängel in Ungarn

    Nach alldem vermag die Kammer den von der Antragsgegnerin in Feld geführten anderslautenden Entscheidungen(u.a. VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26.06.2015 -3 L 159/15.A-; VG Dresden, Beschluss vom 14.07.2015 -6 L 429/15.A-; VG Magdeburg, Beschluss vom 21.07.2015 -5 B 356/15 MD-; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.07.2015 -3 L 2496/15.F.A.-) nicht zu folgen, zumal darin auf die oben geschilderten Entwicklungen nicht eingegangen wird.
  • VG Saarlouis, 05.08.2015 - 3 L 633/15

    Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Nach alldem vermag die Kammer den von der Antragsgegnerin in Feld geführten anderslautenden Entscheidungen(u.a. VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26.06.2015 -3 L 159/15.A-; VG Dresden, Beschluss vom 14.07.2015 -6 L 429/15.A-; VG Magdeburg, Beschluss vom 21.07.2015 -5 B 356/15 MD-; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.07.2015 -3 L 2496/15.F.A.-) nicht zu folgen, zumal darin auf die oben geschilderten Entwicklungen nicht eingegangen wird.
  • VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 784/15

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags;

    Nach alldem vermag die Kammer den von der Antragsgegnerin in Feld geführten anderslautenden Entscheidungen(u.a. VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26.06.2015 -3 L 159/15.A-; VG Dresden, Beschluss vom 14.07.2015 -6 L 429/15.A-; VG Magdeburg, Beschluss vom 21.07.2015 -5 B 356/15 MD-; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.07.2015 -3 L 2496/15.F.A.-) nicht zu folgen, zumal darin auf die oben geschilderten Entwicklungen nicht eingegangen wird.
  • VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 786/15

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags;

    Nach alldem vermag die Kammer den von der Antragsgegnerin in Feld geführten anderslautenden Entscheidungen(u.a. VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26.06.2015 -3 L 159/15.A-; VG Dresden, Beschluss vom 14.07.2015 -6 L 429/15.A-; VG Magdeburg, Beschluss vom 21.07.2015 -5 B 356/15 MD-; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.07.2015 -3 L 2496/15.F.A.-) nicht zu folgen, zumal darin auf die oben geschilderten Entwicklungen nicht eingegangen wird.
  • VG Saarlouis, 05.08.2015 - 3 L 663/15

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags;

    Nach alldem vermag die Kammer den von der Antragsgegnerin in Feld geführten anderslautenden Entscheidungen(u.a. VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26.06.2015 -3 L 159/15.A-; VG Dresden, Beschluss vom 14.07.2015 -6 L 429/15.A-; VG Magdeburg, Beschluss vom 21.07.2015 -5 B 356/15 MD-; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.07.2015 -3 L 2496/15.F.A.-) nicht zu folgen, zumal darin auf die oben geschilderten Entwicklungen nicht eingegangen wird.
  • VG Saarlouis, 05.08.2015 - 3 L 635/15

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags;

  • VG Saarlouis, 05.08.2015 - 3 L 675/15

    Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 773/15

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Ablehnung des Asylantrags;

  • VG Saarlouis, 06.08.2015 - 3 L 780/15

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Ablehnung der Asylanerkennung;

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